Verwendung des System-Ankers oder Komponenten davon als Bauprodukt
Die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländern geregelt. Für die Verwendung des Systemankers oder Komponenten davon als Bauprodukt ist ein Verwendbarkeitsnachweis, wie er in den §16, §17, §18, §19, §20 der hier exemplarisch genannten sächsischen Bauordnung beschrieben ist, erforderlich.
Da die Beanspruchung, die Einbaubedingungen sowie die Betriebsbelastungen des System-Ankers stark vom jeweiligen konkreten Bauprojekt abhängig sind, sehen wir den Verwendungsnachweis nach §20 sächsische Bauordnung, „Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall“, als zweckmäßig an. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie hierzu weitere Informationen oder Unterstützung benötigen.
Da es für den Systemanker als Befestigungssystem im Sinne der EU-Verordnung 305/2011 keine harmonisierten technischen Spezifikationen gibt, gibt es weder für eine Leistungserklärung noch für eine CE-Konformitäterklärung eine Grundlage. Wollen Sie den System-Anker oder Komponenten davon außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einsetzen, so sind die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten. Kontaktieren Sie uns, falls Sie hierzu weitere Informationen oder Unterstützung benötigen.
Da die Beanspruchung, die Einbaubedingungen sowie die Betriebsbelastungen des System-Ankers stark vom jeweiligen konkreten Bauprojekt abhängig sind, sehen wir den Verwendungsnachweis nach §20 sächsische Bauordnung, „Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall“, als zweckmäßig an. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie hierzu weitere Informationen oder Unterstützung benötigen.
Da es für den Systemanker als Befestigungssystem im Sinne der EU-Verordnung 305/2011 keine harmonisierten technischen Spezifikationen gibt, gibt es weder für eine Leistungserklärung noch für eine CE-Konformitäterklärung eine Grundlage. Wollen Sie den System-Anker oder Komponenten davon außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einsetzen, so sind die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten. Kontaktieren Sie uns, falls Sie hierzu weitere Informationen oder Unterstützung benötigen.
