Verwendung des System-Ankers oder Komponenten davon als Bauprodukt
Die Verwendung von Bauprodukten ist in Deutschland in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländern geregelt. Für die Verwendung des Systemankers oder Komponenten davon als Bauprodukt ist ein Verwendbarkeitsnachweis, wie er in den §16, §17, §18, §19, §20 der hier exemplarisch genannten sächsischen Bauordnung beschrieben ist, erforderlich.
Für die Wandmontage-Ausführung S120x10 W ist der System-Anker mit der ETA 24-0745 in Deutschland und europaweit zugelassen!
Für alle anderen, von der in der ETA 24-0745 und zugehörigen Dokumenten abweichenden Anwendungen sehen wir den Verwendungsnachweis nach §20 sächsische Bauordnung, „Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall“, als zweckmäßig an. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie hierzu weitere Informationen oder Unterstützung benötigen.
